Modul B 11 --> Vertiefende BWL

Kurseinheit: Wirtschaftliches Prüfungswesen

Angebot im: Wintersemester 2009/2010

Hinweis: Bis auf weiteres ist eine Zuwahl für Studierende in Diplomstudiengängen als Wahlpflichtfach (GLS 585/785) möglich.

Daten Termin/Uhrzeit: siehe Vorlesungsplan Raum: siehe Vorlesungsplan Semester: 5. oder 6. Dozent: Prof. Dr. Mathias Graumann e-Mail: graumann@rheinahrcampus.de Sprechstunde: siehe Homepage des Dozenten

Kurzbeschreibung der Veranstaltung Lernziel: Studierende mit dem Berufsziel Prüfungswesen sollen zu einem Einstieg als Prüfungsassis-tent bei einem Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft befähigt wer-den, indem sie sich grundlegende Einblicke in den Berufszugang, die Aufgaben des Wirt-schaftsprüfers, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Prüfungswesens sowie den Grundablauf einer Jahresabschlussprüfung erschließen. Den Studierenden sind die Grundlagen des Berufsrechts und der Berufsausübung des Wirt-schaftsprüfers geläufig. Sie beherrschen die Rahmenbedingungen der Planung, Durchfüh-rung und Berichterstattung bezogen auf die gesetzliche Abschlussprüfung sowie die erfor-derlichen Maßnahmen zu deren Qualitätssicherung nach Maßgabe der Berufsstandards. Sie wissen um die Berufspflichten gemäß Berufssatzung und beherrschen deren bedeuten-den Ausprägungen in typischen Praxissituationen.

Ihnen sind die wesentlichen Ablaufschritte der Jahresabschlussprüfung unter Anwendung des sog. „risikoorientierten Prüfungsansatzes“ geläufig. Ihnen sind wesentliche Indizien für fraudulentes Handeln bewusst. Sie beherrschen Grundzüge eines betrieblichen anti-fraud-Managements. Sie können Erkenntnisziele, Prüfungsschritte, typische Prüfungsnachweise der Prüfung des Internen Kontrollsystems nachvollziehen. Sie wissen um die Verfahren der Prüfung (Prüfschemata) wesentlicher Jahresabschlusspositionen auf Ordnungsmäßigkeit. Sie sind in der Lage, den prüffeldbezogenen Prüfungsablauf zu entwerfen und nachzuvoll-ziehen. Sie werden befähigt, für vorgegebene Prüffelder (typische Jahresabschlusspositio-nen) eigene Prüfungshandlungen vollständig und chronologisch sachgerecht zu entwi-ckeln. Sie verfügen über Grundkenntnisse bezüglich der Verfassung von Prüfungsberichten und der Erteilung von Bestätigungsvermerken. Inhalte: Grundlagen und Historie des Prüfungswesens. Übersicht über Tätigkeiten des Wirtschafts-prüfers, insbesondere die im Bereich der Wirtschaft vorgeschriebenen Prüfungen. Voraussetzungen und Formen der Berufsausübung. Recht der Berufsausübung (WPO, Be-rufssatzung WPK). Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle im Prüfungswesen. Vorschriften zur Abschlussprüfung nach HGB. Bestellung, Auftragsannahme und Prüfungs-planung. Entwicklung einer Prüfungsstrategie anhand des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Ge-winnung und Verwertungen von Kenntnissen für die Durchführung der Prüfung. Gewinnung von Prüfungsnachweisen.

Prüfungshandlungen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung gegliedert nach Prüf-feldern (einschlägige Positionen der Bilanz und der GuV, Angaben im Anhang). Prüfung nicht rechnungslegungsbezogener Prüfungsobjekte (Lagebericht, Risikomanage-mentsystem). Berichterstattung über die Prüfung: Formen schriftlicher und mündlicher Berichterstattun-gen. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk. Durchführung spezieller Prüfungen. Methode: Fragend-entwickelnder Unterricht mit Fallstudien und Übungsbeispielen. Präsentationen der Teilnehmer mit Plenumsdiskussionen. Schlüssel- Sach- und Methodenkompetenz, analytisches Denkvermögen, wirtschaftliches Denken und qualifikationen: Handeln, Arbeiten mit juristischen Texten. Fähigkeit zur Komplexitätsreduktion und zur Ent-wicklung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen. Fähigkeit zum Theorie-Praxis-Transfer. Prä-sentations- und Diskussionskompetenz. Projektbezogenes Arbeiten. Voraussetzung: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich BSW des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang. Inhaltliche Voraussetzung sind gute Kenntnisse der allgemeinen Grundlagen des externen Rechnungswesens.

Es wird dringend empfohlen, Gesetzestexte (HGB, WPO, Berufssatzung WPK) zu den Lehrveranstaltungen mitzubringen.

Hinweis: Es besteht keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Bewertung: Abschlussklausur (Dauer 90 Minuten) am Ende des Semesters. Hilfsmittel: beliebige Gesetzestexte, ohne Kommentierung. Es handelt sich um eine Teilmodulprüfung, die mit einem Anteil von einem Fünftel in die Gesamtnote des Moduls B 11 eingeht. Die Teilmodulprüfung muss als solche bestanden sein, d.h. es muss die Hälfte der Maximalpunkte erreicht werden. Detailgliederung und Literaturhinweise siehe Homepage des Dozenten

Prof. Dr. Mathias Graumann 20. Juli 2009


letzte Änderung der Seite: December 10, 2009

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