Syllabi/ BA (neue PO) / B15 / Jahresabschluss und Steuerbilanz |
Kursübersicht "Jahresabschluss und Steuerbilanz (B 152)"Lehrende(r) der Kurseinheit: Lernergebnisse/KompetenzenDie Studierenden sollen nach dem Besuch der Veranstaltung in der Lage sein die maßgeblichen Rechtsvorschriften anzuwenden, die für die Erstellung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses und für die Steuerbilanz erforderlich sind. Hierdurch können Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften im Jahresabschluss bzw. in der Steuerbilanz rechtskonform abgebildet und die für eine Abschlusserstellung notwendigen Abschlussarbeiten vorgenommen werden. Ferner sollen die Studierenden die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ansatz, Bewer-tung und Ausweis als Instrumente der Bilanzpolitik erkennen und anwenden kön-nen, aber zugleich auch ihre Grenzen als Sachverhaltsgestaltung und -abbildung erkennen. Darüber hinaus sollen die Unterschiede zwischen dem handelsrechtlichen Einzelabschluss und der Steuerbilanz vermittelt werden, sowie ein Überblick über die internationale Rechnungslegungsnorm IAS/IFRS. InhalteFunktionen, Rechtsgrundlagen, Charakteristika, Maßgeblichkeitsprinzip, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, Wertkategorien und ihre Korrekturen, Ansatz und Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens, Eigenkapital, Sonderposten mit Rücklageanteil, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Prüfung und Offenlegung. LehrformenFragend-entwickelnder Unterricht mit Fallbeispielen. Es wird dringend empfohlen, ein aktuelles Handelsgesetzbuch (HGB) zu den Lehrveranstaltungen mitzubringen! TeilnahmevoraussetzungenFormale:- Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang. Inhaltliche:- Inhaltliche Voraussetzung ist der Besuch der Lehrveranstaltungen "Technik des betrieblichen Rechnungswesens", ebenfalls im 1. Semester. PrüfungsformenAufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken besteht seitens der Hochschule auch kurzfristig die Möglichkeit, die Leistungserbringung (Prüfungsform) im SoSe 2020 zu ändern und damit den Gegebenheiten anzupassen. Aktualisiert am 20.05.20 Es handelt sich um eine Teilmodulprüfung ohne kurseinheitenbezogene Bestehensgrenze, die mit einem Anteil von 60 % in die Gesamtnote des Moduls B 15 eingeht.
Bewertungsiehe Modulbeschreibung. Literaturhinweise
– jeweils in der aktuellsten Fassung – |
letzte Änderung der Seite: May 20, 2020 |