Modulübersicht B 24.1 "Recht II Teil A / Gesellschaftsrecht"

Nr.WorkloadCreditsStudiensemesterHäufigkeit des AngebotsDauer
B 24.160 Std.2 CP2. SemesterJedes Semester1 Semester
Modulverantwortliche(r)Lehrende(r) im Modul
Prof. Dr. Ralph WesterhoffProf. Dr. Ralph WesterhoffDr. Ingo Fuchs
Art des ModulsVeranstaltungsform(en)KontaktzeitSelbststudiumgeplante GruppengrößeLehrsprache
PflichtVorlesung mit integrierten Beispielsfällen32 Std.28 Std.ca. 150-180 Stud.Deutsch

Verwendung des Moduls

  • Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (Basismodul)
  • Bachelor-Studiengang Logistik und E-Business (Basismodul)
  • Bachelor-Studiengang Management, Führung, Innovation (Basismodul)
  • Bachelor-Studiengang Sportmanagement (Basismodul)

Lernergebnisse/Kompetenzen

Zu den zu beherrschenden Kernkompetenzen für Wirtschaftswissenschaftler gehören zweifelsfrei belastbare Grundkenntnisse im Bereich des Gesellschaftsrechts. Dabei ist es unverzichtbar, zunächst die handelsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, um dann die für die ökonomische Praxis relevanten Gesellschaftsformen zu erarbeiten. Zunächst wird dem Studenten der grundlegende Unterschied zwischen der Personengesellschaft als Gesamthandsgemeinschaft und der juristischen Person erläutert. So dann wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als die Grundform aller Personengesellschaften erarbeitet, wobei der Schwerpunkt auf die Besprechung der Außengesellschaft gelegt wird. Im Anschluss erfolgt die Beschäftigung mit den besonderen Personengesellschaften, insbesondere der OHG und der KG sowie (in den Grundzügen) der Partnerschaftsgesellschaft. Ausgehend vom Verein als der Grundform der juristischen Personen des Privatrechts kommen anschließend diese in den Focus. Besonderen Raum nimmt dabei wegen ihrer immensen praktischen Relevanz die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein. Im Anschluss wird die Aktiengesellschaft besprochen. Dem Studenten wird verdeutlicht, dass es bei jeder Gesellschaftsform ein Innenverhältnis (Fragen der Gründung, der Verwaltung, der sogenannten „Sozialansprüche“ sowie des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander) und ein Außenverhältnis (Fragen der „organschaftlichen Vertretung“ sowie der Haftung der Gesellschaft für schadenersatzpflichtige Verhaltensweisen ihrer Organe gegenüber Dritten) gibt. Weiterhin gehört zum Lehrstoff die sich anschließende Thematik der (etwaigen) Haftung von Gesellschaftern und/oder Organen der Gesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Kompetenzerwerb

LernzielstufeKursbeitrag
Sozial- und Kommunikationskompetenz*Fachliche Diskussion im Rahmen der Vorlesung
*Mündliche Beurteilung von Beispielsfällen
*Auseinandersetzung mit verschiedenen rechtlichen Ansätzen
Wissenserwerb*Kenntnis der Grundlagen des Handelsrechts als Sonderprivatrecht der Kaufleute
*Kenntnis der Quellen des Gesellschaftsrecht
*Notwendigkeit von Gesellschaften
*Personengesellschaft
*Struktur der Personengesellschaften
-Gründung
-Verwaltung
-Vertretung
-Haftung
*Notwendigkeit und Vorkommen von Kapitalgesellschaften
*Recht der Körperschaften
-Prinzip des "Numerus Clausus"
-Gründung
-Verwaltung
-Vertretung
-Haftung
*Der Verein als "Urform"
*Kapitalgesellschaftsrecht
Wissensvertiefung*Lektüre des vorlesungsbegleitenden Skripts
*Ggfs. Vertiefung durch Lehrbücher und Kommentare
Instrumentale Kompetenz*Anwendung der im Modul „Einführung Recht“ (B 131) erworbenen methodischen Kompetenz auf das neue Rechtsgebiet
*Nutzung von juristischen Datenbanken zur Wissenserrmittlung und Vertiefung
Systemische Kompetenz*Erkennen des Nutzens und der Grenzen privater Körperschaften
*Einordnung des Gesellschaftsrechts im System der Privatrechtsordnung
*Erkennen der Strukturgemeinsamkeiten und -unterschiede der verschiedenen Rechtsformen
*Erkennen der Funktion von Gesellschaftsformen für die im Modul B 132 (Einführung in die Ökonomie) erarbeiteten Prinzipien des Wirtschaftens

Vermittelte Schlüsselqualifikationen

Mit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen • sind den Teilnehmern die handelsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Kaufmanneigenschaft, das Handelsgeschäft sowie Funktion und Bedeutung des Handelsregisters, bekannt; • können diese die juristische Person sowie die rechtsfähigen Personengesellschaften als weitere mögliche Träger von Rechten und Pflichten identifizieren; • beherrschen sie die wesentlichen Voraussetzungen der Gründung der wichtigsten Personengesellschaften sowie der GmbH und AG; • kennen sie den Unterschied zwischen Selbst- und Fremdorganschaft und beherrschen die Kompetenzen der verschiedenen Organe der Gesellschaften; • kennen und beherrschen die Teilnehmer die Haftungsnormen der Organe der Gesellschaften; • und sind deshalb in der Lage, einfache Fälle aus den behandelten Problembereichen zu lösen.

Inhalte

1. Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen 2. Handelsrechtliche Grundlagen des Gesellschaftsrechts 3. Rechtsformwahl 4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 5. Offene Handelsgesellschaft (OHG) 6. Kommanditgesellschaft (KG) 7. Partnerschaftsgesellschaft 8. Verein 9. GmbH 10. Aktiengesellschaft 11. GmbH & Co. KG und weitere Mischformen 12. Ausländische Rechtsformen 13. Umwandlung

Lehrformen

Interaktiver Vortrag mit Erörterung von Beispielsfällen.

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang.

Inhaltliche: (empfohlen, keine Voraussetzung): Erfolgreicher Abschluss des Moduls B 13 (Einführung in Öko-nomie und Recht).

Prüfungsformen

Sollte in dem Prüfungszeitraum eine Klausur nicht durchführbar sein, so wird als Prüfungsleistung ersatzweise eine schriftliche Prüfung als Einsendearbeit in dem gleichen Zeitraum durchgeführt.

Prüfungsleistung: Klausur, Dauer 90 Minuten, Ende 2. HS

ArtDatum der LeistungserbringungPrüfungsanmeldung
(bitte Zeitangabe ...Min) Ende 1. HS*Ende 2. HS*individuelles Datum
Klausur: 90 Min.wird vom PA festgelegt* Xbei Klausur nicht möglich
Test: ...Min.tt.mm.jj  tt.mm.jj
Präsentationtt.mm.jj  tt.mm.jj
Hausarbeittt.mm.jj  tt.mm.jj
Einsendeaufgabett.mm.jj  tt.mm.jj
Anderett.mm.jj  tt.mm.jj

* Prüfungsamt Termine

Bewertung

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 2 ECTS in die Gesamtzahl von 180 ECTS-Punkten ein.

Literaturhinweise

Benötigt werden „Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2021“, die auch als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen sind. Andere Hilfsmittel als Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Für die Präparierung von Gesetzestexten gelten die entsprechenden Vorgaben des Prüfungsamts in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weitere Literatur wird nicht benötigt. Der Dozent stellt ein eigenes Skript ins Netz. Zur Vertiefung kann Klunzinger, Eugen, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl. 2012 (Verlag Vahlen), oder Schäfer, Carsten, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2018 (Verlag C.H. Beck) empfohlen werden.


letzte Änderung der Seite: March 23, 2021

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