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Modulübersicht B 24.1 "Recht II Teil A / Gesellschaftsrecht"
Verwendung des Moduls
Lernergebnisse/KompetenzenZu den zu beherrschenden Kernkompetenzen für Wirtschaftswissenschaftler gehören zweifelsfrei belastbare Grundkenntnisse im Bereich des Gesellschaftsrechts. Dabei ist es unverzichtbar, zunächst die handelsrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, um dann die für die ökonomische Praxis relevanten Gesellschaftsformen zu erarbeiten. Zunächst wird dem Studenten der grundlegende Unterschied zwischen der Personengesellschaft als Gesamthandsgemeinschaft und der juristischen Person erläutert. So dann wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als die Grundform aller Personengesellschaften erarbeitet, wobei der Schwerpunkt auf die Besprechung der Außengesellschaft gelegt wird. Im Anschluss erfolgt die Beschäftigung mit den besonderen Personengesellschaften, insbesondere der OHG und der KG sowie (in den Grundzügen) der Partnerschaftsgesellschaft. Ausgehend vom Verein als der Grundform der juristischen Personen des Privatrechts kommen anschließend diese in den Focus. Besonderen Raum nimmt dabei wegen ihrer immensen praktischen Relevanz die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein. Im Anschluss wird die Aktiengesellschaft besprochen. Dem Studenten wird verdeutlicht, dass es bei jeder Gesellschaftsform ein Innenverhältnis (Fragen der Gründung, der Verwaltung, der sogenannten „Sozialansprüche“ sowie des Verhältnisses der Gesellschafter untereinander) und ein Außenverhältnis (Fragen der „organschaftlichen Vertretung“ sowie der Haftung der Gesellschaft für schadenersatzpflichtige Verhaltensweisen ihrer Organe gegenüber Dritten) gibt. Weiterhin gehört zum Lehrstoff die sich anschließende Thematik der (etwaigen) Haftung von Gesellschaftern und/oder Organen der Gesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kompetenzerwerb
Vermittelte SchlüsselqualifikationenMit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen • sind den Teilnehmern die handelsrechtlichen Grundlagen, insbesondere die Kaufmanneigenschaft, das Handelsgeschäft sowie Funktion und Bedeutung des Handelsregisters, bekannt; • können diese die juristische Person sowie die rechtsfähigen Personengesellschaften als weitere mögliche Träger von Rechten und Pflichten identifizieren; • beherrschen sie die wesentlichen Voraussetzungen der Gründung der wichtigsten Personengesellschaften sowie der GmbH und AG; • kennen sie den Unterschied zwischen Selbst- und Fremdorganschaft und beherrschen die Kompetenzen der verschiedenen Organe der Gesellschaften; • kennen und beherrschen die Teilnehmer die Haftungsnormen der Organe der Gesellschaften; • und sind deshalb in der Lage, einfache Fälle aus den behandelten Problembereichen zu lösen. Inhalte1. Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen 2. Handelsrechtliche Grundlagen des Gesellschaftsrechts 3. Rechtsformwahl 4. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 5. Offene Handelsgesellschaft (OHG) 6. Kommanditgesellschaft (KG) 7. Partnerschaftsgesellschaft 8. Verein 9. GmbH 10. Aktiengesellschaft 11. GmbH & Co. KG und weitere Mischformen 12. Ausländische Rechtsformen 13. Umwandlung LehrformenInteraktiver Vortrag mit Erörterung von Beispielsfällen. TeilnahmevoraussetzungenFormale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang. Inhaltliche: (empfohlen, keine Voraussetzung): Erfolgreicher Abschluss des Moduls B 13 (Einführung in Öko-nomie und Recht). PrüfungsformenSollte in dem Prüfungszeitraum eine Klausur nicht durchführbar sein, so wird als Prüfungsleistung ersatzweise eine schriftliche Prüfung als Einsendearbeit in dem gleichen Zeitraum durchgeführt. Prüfungsleistung: Klausur, Dauer 90 Minuten, Ende 2. HS
BewertungVoraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 2 ECTS in die Gesamtzahl von 180 ECTS-Punkten ein. LiteraturhinweiseBenötigt werden „Aktuelle Wirtschaftsgesetze 2021“, die auch als Hilfsmittel in der Klausur zugelassen sind. Andere Hilfsmittel als Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Für die Präparierung von Gesetzestexten gelten die entsprechenden Vorgaben des Prüfungsamts in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weitere Literatur wird nicht benötigt. Der Dozent stellt ein eigenes Skript ins Netz. Zur Vertiefung kann Klunzinger, Eugen, Grundzüge des Gesellschaftsrechts, 16. Aufl. 2012 (Verlag Vahlen), oder Schäfer, Carsten, Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2018 (Verlag C.H. Beck) empfohlen werden. |
letzte Änderung der Seite: March 23, 2021 |