Modulübersicht B 24.2 - Recht II Teil B/Arbeitsrecht
Nr. | Workload | Credits | Studiensemester | Häufigkeit des Angebots | Dauer |
B24.2 | 90 Std. | 3 CP | 3. Semester | jedes Semester | 1 Semester |
Art des Moduls | Veranstaltungsform | Kontaktzeit | Selbststudium | geplante Gruppengröße | Lehrsprache |
Pflicht | Vorlesung | 32 Std. | 58 Std. | ca. 150-180 Stud. | Deutsch |
Verwendung des Moduls
Bachelor-Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement (Basismodul)
Bachelor-Studiengang Logistik und E-Business (Basismodul)
Bachelor-Studiengang Management, Führung, Innovation (Basismodul)
Bachelor-Studiengang Sportmanagement (Basismodul)
Lernergebnisse und Kompetenzen
In diesem Modul wird den Studenten aufbauend auf den Kenntnissen der Lerneinheit „Einführung Recht“ (B 13) die Besonderheiten des sogenannten Sonderprivatrechts der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsrecht) erläutert. Es wird verdeutlicht, dass das Arbeitsrecht mehr als die meisten anderen speziellen zivilrechtlichen Disziplinen einerseits vom Grundgedanken des Schutzes des Arbeitnehmers geprägt ist und andererseits hier besonders eine Überlagerung des einfachen Gesetzesrecht durch europarechtliche Vorgaben, verfassungsrechtliche Besonderheiten und die immense Bedeutung des Richterrechts geprägt ist. Den Schwerpunkt bildet das Individualarbeitsrecht, wobei -vom Begriff des Arbeitsnehmers ausgehend- zunächst die vorvertragliche Situation unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des AGG besprochen werden. Im Anschluss werden die Haupt- und Nebenpflichten der Parteien eines Arbeitsvertrages erörtert. Der Schwerpunkt liegt dabei in den vom normalen Zivilrecht abweichenden Besonderheiten, wie die Ansprüche auf Schutzmaßnahmen, der Anspruch auf "Lohn ohne Arbeit“, dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Den zweiten Hauptschwerpunkt legt das Modul in die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Frage der Zulässigkeit von Befristungen nach dem TzBfG. Besonderer Augenmerk liegt jedoch auf die formale und inhaltliche Zulässigkeit von Kündigungen vor allem bei den besonderen (Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertenschutz) und allgemeinen (KSchG) erlassenen gesetzlichen Erschwerungen von Kündigungen durch Arbeitgeberseite. Im dritten Abschnitt der Lerneinheit werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des sogenannten „Outsourcings“ beleuchtet. Dabei ist der Schwerpunkt die Betrachtung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 613a BGB. In einem gerafften Überblick werden schließlich Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts, wie Koalitionsrecht, Recht der Arbeitskampfmaßnahmen und (betriebliche) Mitbestimmung thematisiert.
Kompetenzerwerb
Lernzielstufe | Kursbeitrag |
Sozial- und Kommunikationskompetenz | *Diskussionen *Interaktiver Unterricht (Einbeziehung persönlicher Erfahrungen und Probleme) *Stärkung der argumentativen Kompetenz durch Planspiele *Sensibilisierung für die Auswirkung arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf den Menschen und den Betrieb |
Wissenserwerb | *Diskussionen *Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht *Historische Wurzeln des Arbeitsrecht als Konsequenz und Folge der Industrialisierung *Entwicklung des Arbeitsrechts als Folge der ökonomischen Veränderungen *Besondere Bedeutung des Arbeitsrechts als Instrument zur Bewältigung sozialer Konflikte *Politische Implikationen, insbesondere Tarifautonomie und da-mit verbundenen Fragen *Verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere Fragen der Gleichheit, Gleichstellung, Diskriminierung, Berufsfreiheit im Konflikt mit der Freiheit des Unternehmers in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. *Europarechtliche Fragen des Arbeitsrechts *Aufbau, Wurzeln, Aufgaben und Gefahren der betrieblichen Mitbestimmung |
Wissensvertiefung | *Vertiefung des Wissens durch Vor- bzw. Nachbereitung von empfohlenen Entscheidungen *Anwendung des Erlernten auf in der Presse diskutierten Fällen *Lektüre von Fachbeiträgen |
Instrumentale Kompetenz | *Anwendung der im Modul „Einführung Recht“ (B 131) erworbene methodische Kompetenz auf neues Rechtsgebiet *Nutzung von juristischen Datenbanken zur Wissenserrmittlung und Vertiefung |
Systemische Kompetenz | *Einschätzung der sozialen Folgen durch betriebliche Notwendigkeit induzierten arbeitsrechtlichen Maßnahmen *Verständnis für die Verzahnung von betrieblichen, rechtlichen und sozialen Aspekten im Arbeitsleben *Erkennen der Funktion des Arbeitsrechts einerseits als Teilgebiet des Zivilrechts, andererseits seiner Überlagerung durch andere rechtliche Systeme (Grundrechte, Europarecht) etc. |
Vermittelte Schlüsselqualifikationen
Mit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen
- ist der Unterschied zwischen einem „Dienstverpflichteten“ und einem Arbeitnehmer bekannt;
- kennen die Teilnehmer die Folgen von Pflichtverletzungen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Voraussetzungen und folgen eines Verstoßes gegen das AGG;
- können sie die Haupt- und Nebenpflichten aus einem Arbeitsvertrag identifizieren und kennen die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser Pflichten;
- kennen die Teilnehmer ferner die Voraussetzungen für eine zulässige Befristung von Arbeitsverträgen;
- sind sie in der Lage, die Wirksamkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses formal und inhaltlich zu beurteilen
- kennen und beherrschen die Teilnehmer die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Outsourcings, insbesondere den § 613 a BGB
- sind ihnen die Grundbegriffe aus dem kollektiven Arbeitsrecht vertraut und
- sind so in der Lage, einfache rechtliche Fälle aus diesen Problembereichen angemessen zu lösen.
Inhalte
- Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Folgen ihrer Verletzung
- Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Befristung und Kündigung
- Arbeitsrechtliche Folgen des Outsourcings unter besonderer Berücksichtigung des § 613a BGB
- Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts
Lehrformen
- Seminaristischer Unterricht. Fallbearbeitung.
- Fragend entwickelnder praxisnaher Unterricht mit Fallbeispielen. Vor- und Nachbereitung durch die Studierenden anhand von aktuellen Fragestellungen.
- Integrierte Übungen.
Teilnahmevoraussetzungen
Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für einen Ba-chelor-Studiengang.
Inhaltliche: (empfohlen): Erfolgreicher Abschluss des Moduls B 13 (Einführung in Ökonomie und Recht).
Prüfungsformen
Prüfungsleistung Klausur
Art | Datum der Leistungserbringung | Prüfungsanmeldung |
(bitte Zeitangabe ...Min) | | Ende 1. HS | Ende 2. HS | individuelles Datum |
Klausur: 90 Min | wird vom PA festgelegt | | x | |
Test: ...Min. | tt.mm.jj | | | tt.mm.jj |
Präsentation | tt.mm.jj | | | tt.mm.jj |
Hausarbeit | tt.mm.jj | | | tt.mm.jj |
Hausarbeit mit Präsentation | tt.mm.jj | | | tt.mm.jj |
Andere | tt.mm.jj | | | tt.mm.jj |
* Prüfungsamt Termine
Bewertung
Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 3 ECTS in die Gesamtzahl von 180 ECTS-Punkten ein.
Literaturhinweise
- Zwingend erforderlich ist die Sammlung „Arbeitsgesetze“ (Verlag CH Beck, derzeit 94. Auflage)
- Den Studierenden wird ein Skript zur Verfügung gestellt
- Vorlesungsbegleitend erhalten diese zusätzlich eine Präsentation
- Weitere Literatur wird in der Vorlesung besprochen