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Modulübersicht P Verpflichtendes Auslandssemester/Auslandspraktikum
Verwendung des Moduls
Lernergebnisse/KompetenzenDie verpflichtende Auslandsphase stellt im Studium für Studierende eine wichtige Komponente dar. Die Studierenden sind verpflichtet mind. 25 Wochen im Ausland zu verbringen. Ihnen stehen hierbei zwei Wege offen. Einerseits bietet es sich an die Auslandsphase an einer ausländischen Hochschule/Universität zu absolvieren. Alternativ dazu kann die Auslandsphase als Auslandspraktikum anerkannt werden. Die Studierenden können während ihres Auslandsaufenthalts ihre interkulturellen Fähigkeiten und Kenntnisse weiter ausbauen und vertiefen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung der kommunikativen Kompetenzen. Die Studierenden lernen, sich mit anderen Kulturen auseinanderzusetzen und sich entsprechend zu integrieren. Im Auslandsstudium wird zusätzlich der Aspekt der Wissensvermittlung berücksichtigt. So besuchen die Studierenden vorher ausgewählte Kurse an den ausländischen Hochschulen/Partnerhochschulen, um ihr spezifisches Wissen in den entsprechenden Handlungsfeldern weiter zu vertiefen. Hierbei sind mind. die Hälfte der zu besuchenden Kurse mit einem direkten Bezug zu Betriebswirtschaft, Management, Führung oder Innovation zu belegen. Bei einem Praktikum in einem Unternehmen im Ausland können folgende Kompetenzen erworben werden: Im Rahmen des Auslandspraktikums erhalten die Studierenden einen Einblick in den realen Unternehmensalltag. Sie werden aktiv in das Arbeitsleben eingebunden und tragen mit ihrer Arbeitsleistung zur Wertschöpfung des Unternehmens bei. Die Studierenden sollen die im Studienverlauf vermittelten Kompetenzen und theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und reflektieren können. Ferner sollen sie relevante Praxiskenntnisse erlangen, die einen späteren Berufseinstieg erleichtern. Hierbei ist zu belegen, dass die Tätigkeit des Praktikums einen direkten Bezug zu Betriebswirtschaft, Management, Führung oder Innovation aufweist. Eine Begleitung der Auslandsphase durch Professoren oder Mitarbeitende ist in jedem Fall notwendig. Dazu müssen Studierende eine/n Professor/in oder Mitarbeiter/in ihrer Wahl ansprechen, die sie offiziell als Betreuende begleitet und für Fragen und Reflexion während der Auslandsphase zur Verfügung steht. Die betreuende Person von Seiten der Hochschule muss auch im Vertrag für die Auslandsphase ein-getragen sein und dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Vermittelte SchlüsselqualifikationenSach- und Methodenkompetenz, analytisches Denkvermögen, wirtschaftliches Denken und Handeln, Fähigkeit zur Komplexitätsreduktion, Entwicklung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen, Erarbeitung von Handlungsalternativen und deren Evaluation in Problemsituationen, Fähigkeit zum Theorie-Praxis-Transfer, kommunikative und interkulturelle Kompetenzen InhalteMindestens 26-wöchige Auslandphase als Auslandspraktikum oder Studium an einer ausländischen Hochschule/Universität. Den Professorinnen und Professoren steht frei, die Betreuung nach individuellen Maßgaben zu regeln (z. B. Präsenzveranstaltungen an der Hochschule anzubieten). Lehrformen- TeilnahmevoraussetzungenFormale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang „Management, Führung, Innovation“. Inhaltliche: Keine PrüfungsformenPraktikum bei einem Unternehmen im Ausland:. Verfassen eines Praktikumsberichts nach Vorgabe der jeweiligen Betreuerin/des jeweiligen Betreuers. Nachweis der Tätigkeit mit Bezug zu Betriebswirtschaft, Management, Führung, Innovation. Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule/Universität: Verfassen eines Auslandsberichts nach Vorgabe der jeweiligen Betreuerin/des jeweiligen Betreuers. Nachweis über mindestens drei belegte Veranstaltungen, davon mind. die Hälfte mit Bezug zu Betriebswirtschaft, Management, Führung, Innovation. Die detaillierten Regelungen zur Praxisphase finden sich auf der Seite des Prüfungsamts: http://www.hs-koblenz.de/rac/fachbereiche/wiso/pruefungsamt-wiso/bachelor-of-arts/praxissemester-ba/
BewertungVoraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 30 ECTS in die Gesamtzahl von 180 ECTS-Punkten ein. Die Praxisphase geht als Studienleistung nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein. Literaturhinweise- |
letzte Änderung der Seite: March 08, 2021 |