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Modulübersicht B 03b "Wirtschafts- und Arbeitsrecht II"
Lehrveranstaltungen die in diesem Semester NICHT angeboten werden findest du HIER
* Zusätzliche Lehrveranstaltungen werden bei Bedarf angeboten. Im Sommersemester 2018 keine Abhaltung von LehrveranstaltungenFür Informationen klicken Sie auf eine der Kurseinheiten. Lernergebnisse/KompetenzenFragen und Problemkreise aus dem Gesellschaftsrecht wie aus dem Krisen-, Leistungs- und Vergaberecht spielen im betrieblichen Handeln eine wichtige Rolle und sind sowohl für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben wie für Tätigkeiten im mittleren Management wichtige Entscheidungsparameter. Neben dem Gesellschaftsrecht mit den Schwerpunkten der betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten und persönlichen Haftungen der beteiligten Personen werden ausgesuchte praxisrelevante Problemkreise aus den anderen Rechtsgebieten behandelt. Die Studierenden sollen befähigt werden, Elemente der Früherkennung und Indikatoren krisenhafter Unternehmensentwicklungen kennen zu lernen sowie anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis die Auswertung strategischer und leistungswirtschaftlicher Sichtweisen zu erproben sowie die Prinzipien des Insolvenzrechts und des Insolvenzverfahrens beherrschen. Vermittelte SchlüsselqualifikationenSichere Einschätzung gesellschaftsrechtlicher Risikofelder; Lösungskompetenz für gesellschaftsrechtliche Probleme; Sichere Einschätzung rechtlicher Risikofelder; Lösungskompetenz für betriebliche Alltagskompetenz, rechtsgebundene Handlungssicherheit. InhalteErgeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten. LehrformenDer differenzierte Einsatz des Spektrums von unterschiedlichen Lehrformen ergibt sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten. TeilnahmevoraussetzungenFormale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang. Inhaltliche: Ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten. PrüfungsformenErgeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten. Prüfungsanmeldung erfolgt einzeln für die jeweilige Kurseinheit. BewertungVoraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Die Prüfungsleistung zu dem Gesamtmodul ist für jede gewählte Kurseinheit separat zu bestehen (Kurseinheitenprüfung). Die Prüfungsleistung ist erbracht und ECTS-Punkte werden zuerkannt, wenn die Prüfungsleistung zu einer Kurseinheit bestanden worden ist. Das Modul geht mit 3 ECTS in die Gesamtzahl von 120 ECTS-Punkten ein. LiteraturhinweiseErgeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten. |
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