Kursübersicht "Gesellschaftsrecht (B 03b)"

Lehrende(r) der Kurseinheit:

Prof. Dr. Ralph Westerhoff


Lernergebnisse/Kompetenzen

Die Studierenden sollten anhand ausgewählter praktischer Fälle die Bedeutung des Gesellschaftsrechts als Rahmenrecht jeder wirtschaftlichen erkennen, planmäßig in das Handeln von der Gründung bis zur Auflösung eines Unternehmens einbeziehen und lösungsorientiert mit gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen umgehen können. Die Veranstaltung Gesellschaftsrecht widmet sich spezifischen gesellschaftsrechtlichen Fragen, die für die betriebliche Praxis von hoher Bedeutung sind. Entsprechend der Bedeutung stehen im Mittelpunkt Fragen des Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere haftungsrechtliche Aspekte, aber auch Fragen der Rechtsformwahl sowie der sich daraus ergebenden weiteren Folgen.

Inhalte

Spezielle Fragen des GmbH-Recht und des Kapitalgesellschaftsrecht, Manager-Haftung sowie Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter.

Lehrformen

Fallstudien und exemplarische Praxisbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang.

Inhaltliche: Empfehlung: Sichere Beherrschung der Grundlagen des Gesellschaftsrechts sowie der Strukturmerkmale von Personen- und Kapitalgesellschaften wird vorausgesetzt.

Prüfungsformen

Aufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken besteht seitens der Hochschule auch kurzfristig die Möglichkeit, die Leistungserbringung (Prüfungsform) im SoSe 2020 zu ändern und damit den Gegebenheiten anzupassen.

Aktualisiert am 10.05.20

''' Nicht im SS 2020 Klausur am Ende des 2. Halbsemesters, Dauer 90 Min.

''' Im Sommersemester 2020 mündliche Prüfung online

Im Sommersemester jeweils (keine Abhaltung der Lehrveranstaltung):
Termin der Klausur wird nach Anmeldeschluss festgelegt!''

Prüfungsanmeldung: 
bis Ende 1. Halbsemester: 
bis Ende 2. Halbsemester:X
individuelle Anmeldung bis:_________ (Datum)

Im Wintersemester jeweils (Abhaltung der Lehrveranstaltung):

Prüfungsanmeldung: 
bis Ende 1. Halbsemester: 
bis Ende 2. Halbsemester:X
individuelle Anmeldung bis:_________ (Datum)

Bewertung

Die Prüfungsleistung ist erbracht und ECTS-Punkte werden zuerkannt, wenn die Prüfungsleistung zu einer Kurseinheit des Gesamtmoduls bestanden worden ist.

Die Prüfungsleistung für diese Kurseinheit geht vollständig in die Prüfungsleistung für das Gesamtmodul ein.

Literaturhinweise

  • Aktuelle Auflagen von Hirte, Kapitalgesellschaftsrecht
  • Klunzinger, Gesellschaftsrecht
  • Blaes, Gesellschaftsrecht
  • Thümmel, Haftung von Managern und Aufsichtsräten
  • Aktuelle Gesetzessammlung Wirtschaftsrecht
  • aktuelles Material des Dozenten

letzte Änderung der Seite: May 29, 2020

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