Syllabi/ MA / MB07a / Ethnographische Forschungsmethoden – Anwendung am Praxisfall |
Kursübersicht "Ethnographische Forschungsmethoden – Anwendung am Praxisfall (B 07a)"Lehrende(r) der Kurseinheit: Lernergebnisse/KompetenzenDie Teilnehmer sollen mit Hilfe der vorgestellten Methoden und der tatsächlichen Anwendung dieser Methoden in einem Praxisfall eine mögliche Art der sozialwissenschaftlichen Datenerhebung erlernen. Das theoretische Erlernen und reale Durchführen der Methoden ermöglicht den Studenten die sichere Durchführung einer ethnographischen Feldforschung in ihrer Masterthesis, sowie später bei der Bearbeitung von Problemstellungen im Unternehmen. Vermittelte Schlüsselqualifikationen: Fachkompetenz (Theorie ethnographischer Forschungsmethoden, Erhebung, Auswertung und Analyse der Daten), Methodenkompetenz (Anwendung von Erlerntem im Praxisfall vor Ort), Sozialkompetenz (Kommunikation, Moderation und Diskussion in Gruppenarbeit, Präsentation) InhalteEthnographische Feldforschung als sozialwissenschaftliche Forschungsmethode – Historie, Entwicklung, Ethnographie als Prozess der Datenerhebung, Ethnographische Methoden (Leitfadeninterviews, Teilnehmende Beobachtung, etc.), angeleitete Erhebung der Daten durch Feldnotizen und Mitschriften am Praxisbeispiel, etc., Analyse der Daten durch Transkription und Textanalyse mit z.B. MAXQDA. LehrformenAnfangsphase: Theorievermittlung in seminaristischem Unterricht. Zwischenphase: Durchführung ethnographischer Forschungsmethoden am Praxisbeispiel der Kreisverwaltung Ahrweiler (alle Studenten werden mit einem Bus vor Ort gebracht, um eine ethnographische Feldforschung unter Anleitung durchzuführen – Termine werden individuell festgelegt). Endphase: Auswertung der Daten mit MAXQDA, Präsentation, Gruppendiskussion. TeilnahmevoraussetzungenFormale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich BSW des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang. Inhaltliche: PrüfungsformenAbgabe einer Hausarbeit (100%) Datum der Abgabe der Hausarbeit: 31.7.2016
BewertungDie Prüfungsleistung ist erbracht und ECTS-Punkte werden zuerkannt, wenn Prüfungsleistungen zu zwei verschiedenen Kurseinheiten des Gesamtmoduls bestanden worden sind. Die Prüfungsleistung für diese Kurseinheit geht zur Hälfte in die Prüfungsleistung für das Gesamtmodul ein. Die Prüfungsleistung für diese Kurseinheit geht zur Hälfte in die Prüfungsleistung für das Gesamtmodul ein. LiteraturhinweiseWird in der Anfangsphase bekannt gegeben. |
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