Syllabi/ BA (alte PO) / B08a / Modulübersicht |
ModulbeschreibungRechtliche Zusammenhänge und Fragestellungen gehören zum Alltag in Unternehmen. Während klassische Bereiche des Unternehmensrechts, wie die Gestaltung der Rechtsform und die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen den Rechtsanwälten oder Rechtsabteilungen überlassen werden, sind „kleinere“ juristische Probleme regelmäßig von der Unternehmensleitung zu bewältigen. Diese Probleme können aber durchaus weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen haben. Die Versäumung einer Verjährungsfrist, eine falsche Zustellung einer Kündigung, das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben sind nur einige Beispiele dafür, wie erheblich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen unternehmerischen Handelns oder Unterlassens sein können. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Frage der Durchsetzbarkeit von Forderungen des Unternehmens, sowie in Zeiten steigender Insolvenzen die Sicherung der Kreditierungen und Vorleistungen. Daher ist die Beherrschung eines juristischen Grundwissens für einen Betriebswirt unerlässlich. Rechtsprobleme müssen im Unternehmen nur teilweise gelöst werden, sondern zunächst in der Praxis frühzeitig als solche erkannt werden, was eine gewisse Sensibilisierung für juristische Fragestellungen erfordert, die in dem Modul vermittelt werden soll. Der Unternehmer muss auch in der Lage sein, erkannte Probleme mit Juristen zu kommunizieren. Dies gilt in aller erster Linie für den umfassenden Bereich des Schuld- und Vertragsrechts. Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Kauf- und Werkverträgen sind in Betrieben ebenso an der Tagesordnung wie Probleme mit Auftraggebern, Kunden, Dienstleistern, Kreditgebern, Vermietern, Telekommunikationsunternehmen, Mitbewerbern und Transportunternehmen. Vertragsgestaltungen können entscheidend sein für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens; insbesondere große Unternehmen und Konzerne versuchen immer stärker, die Rechtslage im B2B- Bereich durch die Gestaltung von dispositivem Recht zu ihren Gunsten zu verändern. Auch der Bereich des Arbeitsrechts mit seinen vielfältigen Fragestellungen sowohl aus dem individuellen, als auch aus dem kollektiven Arbeitsrecht ist in Unternehmen permanent präsent und für zahlreiche Entscheidungen relevant. Dies gilt sowohl für den Bereich der Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte, als auch für den Bereich der Gestaltung und Abwicklung von Arbeitsverträgen. Von großer Wichtigkeit sind auch die Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Auseinandersetzungen im arbeitsrechtlichen Verfahren. Lernziele (für alle Kurseinheiten)Einführung in das Wirtschaftsrecht Erlernen der Grundstruktur juristischen Denkens. Beherrschen der Grundzüge des Wirtschaftsrechts Vertragsrecht Erlernen der Grundzüge des Vertragsrechts und privaten Wirtschaftsrechts mit den Schwerpunkten Kaufrecht und Allgemeines Schuldrecht. Arbeitsrecht Das Schwergewicht der Vorlesung liegt im Individualarbeitsrecht. Die hierzu im Arbeitsverhältnis auftretenden Fragestellungen werden von der Ausschreibung eines Arbeitsplatzes, über die Gestaltung des Arbeitsvertrages und die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nach gesetzlichen Regelungen, bis zu dessen Beendigung durch Kündigung oder Auflösung dargestellt; Wissensvermittlung und Sensibilisierung für Rechtsfragen im Arbeitsverhältnis Inhalte der KurseinheitenEinführung in das Wirtschaftsrecht Was ist Recht? Differenzierung privates und öffentliches Wirtschaftsrecht. Recht als Interessenausgleich. Argumentations- und Subsumtionstechnik. Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB, Vertragsschluss und Anfechtung Vertragsrecht Vertragliche und deliktische Ansprüche, Verbraucherschutz, Abstraktionsprinzip, Leistungsstörungen, Kaufrecht, AGB, Kreditsicherung, Rechtsdurchsetzung, Mahnverfahren, Anwaltskosten, Zwangsvollstreckung Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht Methoden
Vermittelte Schlüsselqualifikationen (in allen Kurseinheiten)Einführung in das Wirtschaftsrecht Erfassen juristischer Denkweise und Grundprinzipien Vertragsrecht Beherrschen von Grundregeln des Wirtschaftrechts, Kommunikationsfähigkeit mit Juristen. EmpfehlungenKeine Bewertung
Die Prüfung in differenzierten Kurseinheitsprüfungen. Die Kurseinheiten sind etwa gleichgewichtig in der Modulprüfung vorhanden. Einführung in das Wirtschaftsrecht Klausur zum Halbsemester (60 Minuten) max. 34 Punkte. Vertragsrecht Klausur zum Halbsemester (60 Minuten) max. 33 Punkte. Arbeitsrecht Klausur zum Semesterende (60 Minuten) max. 33 Punkte LiteraturZur Teilnahme ist eine Gesetzessammlung Wirtschaftsrecht unbedingt erforderlich. Z. B. Beck: Aktuelle Wirtschaftsgesetze. Vertragsrecht
Arbeitsrecht
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letzte Änderung der Seite: May 22, 2011 |