Syllabi/ BA (neue PO) / B242 / Recht II Teil B |
Modulübersicht B 24.2 "Recht II Teil B"
Für Informationen klicken Sie auf eine der Kurseinheiten. Lernergebnisse/KompetenzenIn diesem Modul wird den Studenten aufbauend auf den Kenntnissen der Lerneinheit „Grundlagen Recht“ die Besonderheiten des sogenannten Sonderprivatrechts der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitsrecht) erläutert. Es wird verdeutlicht, dass das Arbeitsrecht mehr als die meisten anderen speziellen zivilrechtlichen Disziplinen einerseits vom Grundgedanken des Schutzes des Arbeitnehmers geprägt ist und andererseits hier besonders eine Überlagerung des einfachen Gesetzesrecht durch europarechtliche Vorgaben, verfassungsrechtliche Besonderheiten und die immense Bedeutung des Richterrechts geprägt ist. Den Schwerpunkt bildet das Individualarbeitsrecht, wobei -vom Begriff des Arbeitsnehmers ausgehend- zunächst die vorvertragliche Situation unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des AGG besprochen werden. Im Anschluss werden die Haupt- und Nebenpflichten der Parteien eines Arbeitsvertrages erörtert. Der Schwerpunkt liegt dabei in den vom normalen Zivilrecht abweichenden Besonderheiten, wie die Ansprüche auf Schutzmaßnahmen, der Anspruch auf "Lohn ohne Arbeit“, dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Den zweiten Hauptschwerpunkt legt das Modul in die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Frage der Zulässigkeit von Befristungen nach dem TzBfG. Besonderer Augenmerk liegt jedoch auf die formale und inhaltliche Zulässigkeit von Kündigungen vor allem bei den besonderen (Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertenschutz) und allgemeinen (KSchG) erlassenen gesetzlichen Erschwerungen von Kündigungen durch Arbeitgeberseite. Im dritten Abschnitt der Lerneinheit werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des sogenannten „Outsourcings“ beleuchtet. Dabei ist der Schwerpunkt die Betrachtung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 613a BGB. In einem gerafften Überblick werden schließlich Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts, wie Koalitionsrecht, Recht der Arbeitskampfmaßnahmen und (betriebliche) Mitbestimmung thematisiert. Vermittelte SchlüsselqualifikationenMit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen • ist der Unterschied zwischen einem „Dienstverpflichteten“ und einem Arbeitnehmer bekannt; • kennen die Teilnehmer die Folgen von Pflichtverletzungen bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere die Voraussetzungen und folgen eines Verstoßes gegen das AGG; • können sie die Haupt- und Nebenpflichten aus einem Arbeitsvertrag identifizieren und kennen die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser Pflichten; • kennen die Teilnehmer ferner die Voraussetzungen für eine zulässige Befristung von Arbeitsverträgen; • sind sie in der Lage, die Wirksamkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses formal und inhaltlich zu beurteilen • kennen und beherrschen die Teilnehmer die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Outsourcings, insbesondere den § 613 a BGB • sind ihnen die Grundbegriffe aus dem kollektiven Arbeitsrecht vertraut und sind so • in der Lage, einfache rechtliche Fälle aus diesen Problembereichen angemessen zu lösen. Inhalte
Lehrformen
TeilnahmevoraussetzungenFormale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Bachelor-Studiengang. Inhaltliche: Empfehlung: Modul "Einführung in Ökonomie und Recht" (B13), 1. Semester. PrüfungsformenAufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken besteht seitens der Hochschule auch kurzfristig die Möglichkeit, die Leistungserbringung (Prüfungsform) im SoSe 2020 zu ändern und damit den Gegebenheiten anzupassen. Aktualisiert am 14.05.20
BewertungVoraussetzung für die Vergabe von 3 ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung LiteraturhinweisePetra Senne, Arbeitsrecht 8. Auflage 2011. |
letzte Änderung der Seite: April 14, 2020 |