Modulübersicht B 01 "Volkswirtschaftslehre und Statistik"

Nr.WorkloadCreditsStudiensemesterHäufigkeit des AngebotsDauer
B 01210 Std.7 CP1. (bei Start im WS)Jedes Wintersemester1 Semester
Modulverantwortliche(r)Lehrende(r) im Modul
Prof. Dr. Stefan SellProf. Dr. Gerd Bosbach
 Prof. Dr. Stefan Sell
LehrveranstaltungenKontaktzeitSelbststudiumVorgesehene GruppengrößeLehrsprache
Volkswirtschaftslehre48 Std.42 Std.70-90 Stud.deutsch
Statistik48 Std.72 Std.70-90 Stud.deutsch
Statistik Übung- Std.- Std.- Stud.deutsch
Gesamt96 Std.114 Std.--

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Lernergebnisse/Kompetenzen

Da betriebs- und volkswirtschaftliche Daten den Verantwortlichen meist in Form von Statistiken präsentiert werden, zählen statistische Methoden, sowohl beschreibender als auch schließender Art, zu den Basisvoraussetzungen von betrieblichen Führungskräften.

Ziel dieses Moduls ist es, die Studierenden in die Lage zu versetzen, volkswirtschaftliche Fakten und Zusammenhänge zu verstehen und auf die betriebliche Problematik umzusetzen. Nach Abschluss des Moduls sollen die Studierenden weiterhin fähig sein, Statistiken eigenständig erstellen und interpretieren zu können. Fehlerhafte, bzw. zweifelhafte Interpretationen statistischer und volkswirtschaftlicher Fakten sollen erkannt werden.

Vermittelte Schlüsselqualifikationen

Auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientierter Transfer aus der VWL und Statistik.

Inhalte

Ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten.

Lehrformen

Der differenzierte Einsatz des Spektrums von unterschiedlichen Lehrformen ergibt sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten.

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang.

Inhaltliche: Ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten.

Prüfungsformen

Ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten.

Prüfungsanmeldung: 
bis Ende 1. Halbsemester: 
bis Ende 2. Halbsemester: 
individuelle Anmeldung bis:_________ (Datum)

Bewertung

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Diese wird aus den Prüfungsleistungen der zu belegenden zwei Kurseinheiten generiert, welche zur Hälfte in die Prüfungsleistung für das Modul eingehen. Es handelt sich um eine Modulprüfung, d.h., es gibt keine Bestehensgrenzen auf Basis der Kurseinheiten.

Das Modul geht mit 7 ECTS in die Gesamtzahl von 120 ECTS-Punkten ein.

Literaturhinweise

Ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Kurseinheiten.


letzte Änderung der Seite: November 20, 2012

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