Modulübersicht B 03-b-02 "Arbeitsrecht"

Nr.WorkloadCreditsStudiensemesterHäufigkeit des AngebotsDauer
B 03-b-0290 Std.3 CP1. (bei Start im WS)Jedes Wintersemester1 Semester
Modulverantwortliche(r)Lehrende(r) im Modul
Prof. Dr. Ralph WesterhoffProf. Dr. Ralph Westerhoff
Art des ModulsVeranstaltungsform(en)KontaktzeitSelbststudiumgeplante GruppengrößeLehrsprache
WahlpflichtSeminar mit integrierter Übung32 Std.58 Std.ca. 30 Stud.deutsch

Verwendung des Moduls

  • Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Basismodul)
  • Master-Studiengang Economic and Social Research (Basismodul)
  • Master-Studiengang Management, Leadership, Innovation (Basismodul)
  • Master-Studiengang Sportmanagement (Basismodul)

Lernergebnisse/Kompetenzen

In diesem Modul wird den Studenten aufbauend auf den (vorhandenen) Grundkenntnissen im Zivil-recht sowie Basiswissen im Arbeitsrecht vertiefend Kompetenzen für die arbeitsrechtliche Praxis vermittelt. Den Studierenden werden die Kenntnisse und Methoden vermittelt, die sie in Ihrer künftigen Funk-tion als Vorgesetzte beherrschen müssen. Dazu gehört im sogenannten Individualarbeitsrecht ins-besondere die Vermittlung von Wissen über die Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Grenzen, die insbesondere das Europarecht der Gestaltungsfreiheit setzt. In diesem Kontext spielt die durch das AGG in nationales Recht transformierte Antidiskriminierungsrichtlinie eine zentrale Rolle. Die solide Beherrschung dieses Themas ist von hoher aktueller Relevanz, kann bei Fehleinschätzungen teure Schadenersatzforderungen nach sich ziehen und spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle für das immer wichtiger werdende Image des Unternehmens bei potenziellen Kandidaten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Themenbereich „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“. Neben der Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen einer zulässigen Befristung gehören die Vermittlung rechtssicheren Wissens und die Erarbeitung der erforderlichen Methoden im Themenfeld „Kündi-gung“ zum Kursinhalt. Die Teilnehmer werden in der Lage sein, einfache arbeitsrechtliche Fälle ge-richtsfest zu bearbeiten. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung werden auch zentrale Aspekte des europäischen und internationalen Arbeitsrechtes besprochen. Ein weiterer Themenkomplex ist die Behandlung der arbeitsrechtlichen Implikationen bei Unternehmen in der Krise und schließlich solcher in der Insolvenz. Im kollektiven Arbeitsrecht wird der Schwerpunkt auf das Tarifrecht gelegt. Die Teilnehmer sind nach diesem Modul in der Lage, Tarifverträge detailliert zu verstehen und zu interpretieren.

Kompetenzerwerb

LernzielstufeKursbeitrag
Sozial- und Kommunikationskompetenz*Diskussionen
*Interaktiver Unterricht (Einbeziehung persönlicher Erfahrun-gen und Probleme)
*Stärkung der argumentativen Kompetenz durch Planspiele
*Sensibilisierung für die Auswirkung arbeitsrechtlicher Ent-scheidungen auf den Menschen und den Betrieb
Wissenserwerb*Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht
*Historische Wurzeln des Arbeitsrechts als Konsequenz und Folge der Industrialisierung
*Entwicklung des Arbeitsrechts als Folge der ökonomischen Veränderungen
*Besondere Bedeutung des Arbeitsrechts als Instrument zur Bewältigung sozialer Konflikte
*Politische Implikationen, insbesondere Tarifautonomie und damit verbundenen Fragen
*Verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere Fragen der Gleichheit, Gleichstellung, Diskriminierung, Berufsfreiheit im Konflikt mit der Freiheit des Unternehmers in einer markt-wirtschaftlichen Ordnung.
*Europarechtliche Fragen des Arbeitsrechts
*Aufbau, Wurzeln, Aufgaben und Gefahren der betrieblichen Mitbestimmung
Wissensvertiefung*Vertiefung des Wissens durch Vor- bzw. Nachbereitung von empfohlenen Entscheidungen
*Anwendung des Erlernten auf in der Presse diskutierten Fällen
*Lektüre von Fachbeiträgen
Instrumentale Kompetenz*Anwendung der im Modul „Einführung Recht“ (B 131) erworbene methodische Kompetenz auf neues Rechtsgebiet
*Nutzung von juristischen Datenbanken zur Wissensermittlung und Vertiefung
Systemische Kompetenz*Einschätzung der sozialen Folgen durch betriebliche Not-wendigkeit induzierten arbeitsrechtlichen Maßnahmen
*Verständnis für die Verzahnung von betrieblichen, rechtli-chen und sozialen Aspekten im Arbeitsleben
*Erkennen der Funktion des Arbeitsrechts einerseits als Teil-gebiet des Zivilrechts, andererseits seiner Überlagerung durch andere rechtliche Systeme (Grundrechte, Europa-recht) etc.

Vermittelte Schlüsselqualifikationen

Mit den in diesem Modul vermittelten Kenntnissen

  • ist der Unterschied zwischen einem „Dienstverpflichteten“ und einem Arbeitnehmer be-kannt;
  • kennen die Teilnehmer die Folgen von Pflichtverletzungen bei der Anbahnung von Arbeits-verhältnissen, insbesondere die Voraussetzungen und folgen eines Verstoßes gegen das AGG;
  • können sie die Haupt- und Nebenpflichten aus einem Arbeitsvertrag identifizieren und ken-nen die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser Pflichten;
  • kennen die Teilnehmer ferner die Voraussetzungen für eine zulässige Befristung von Ar-beitsverträgen;
  • sind sie in der Lage, die Wirksamkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses formal und inhaltlich zu beurteilen
  • kennen und beherrschen die Teilnehmer die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Outsour-cings, insbesondere den § 613 a BGB
  • sind ihnen die Grundbegriffe aus dem kollektiven Arbeitsrecht vertraut, insbesondere
    • Grundfragen des Arbeitskampfrechts
    • Innerbetriebliche Mitbestimmung (Funktion, Arbeitsweise und Aufgaben des Be-triebsrates
    • Grundfragen der Mitbestimmung in Aufsichtsräten

Und sind so in der Lage, einfache rechtliche Fälle aus diesen Problembereichen angemessen zu lösen.

Inhalte

  1. Arbeitsrecht als Sonderprivatrecht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  2. Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  3. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
  4. Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Folgen ihrer Verletzung
  5. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Befristung und Kündigung
  6. Arbeitsrechtliche Folgen des Outsourcings unter besonderer Berücksichtigung des § 613a BGB
  7. Europäisches und internationales Arbeitsrecht
  8. Das Arbeitsverhältnis bei Unternehmen in Krise und Insolvenz
  9. Grundbegriffe des kollektiven Arbeitsrechts
    1. Arbeitskampfrecht
    2. BetrVG
    3. MitbestimmungsG
  10. Tarifvertragsrecht

Lehrformen

• Seminaristischer Unterricht. Fallbearbeitung. • Fragend entwickelnder praxisnaher Unterricht mit Fallbeispielen. Vor- und Nachbereitung durch die Studierenden anhand von aktuellen Fragestellungen. • Integrierte Übungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Formale: Eingeschriebene(r) Studierende(r) am Fachbereich WiSo des RheinAhrCampus für den Master-Studiengang.

Inhaltliche: (empfohlen): Beherrschung der Grundlagen des Zivilrechts (wenn nicht vorhanden wird empfohlen, zunächst das Modul B 03 a („Wirtschafts- und Arbeitsrecht I“) zu belegen und dieses Teilmodul dann nachzuholen). Außerdem werden Grundkenntnisse im Arbeitsrecht ebenfalls erwartet.

Prüfungsformen

Prüfungsleistung in Form einer Klausur (90 Min.).

Sollte in dem Prüfungszeitraum eine Klausur nicht durchführbar sein, so wird als Prüfungsleistung ersatzweise eine schriftliche Prüfung als Einsendearbeit in dem gleichen Zeitraum durchgeführt.

Im Wintersemester jeweils (Abhaltung der Lehrveranstaltung) Gesamtmodulprüfung 2. Halbsemester:

ArtDatum der LeistungserbringungPrüfungsanmeldung
(bitte Zeitangabe ...Min) Ende 1. HS*Ende 2. HS*individuelles Datum
Klausur: 90 Min.wird vom PA festgelegt* Xbei Klausur nicht möglich
Test: ...Min.tt.mm.jj  tt.mm.jj
Präsentationtt.mm.jj  tt.mm.jj
Hausarbeittt.mm.jj  tt.mm.jj
Einsendeaufgabett.mm.jj  tt.mm.jj
Anderett.mm.jj  tt.mm.jj

* Prüfungsamt Termine

Im Sommersemester jeweils (keine Abhaltung der Lehrveranstaltungen) Gesamtmodulprüfung 2. Halbsemester:

Bewertung

Voraussetzung für die Vergabe von ECTS-Punkten ist das Bestehen der Prüfungsleistung für das Modul. Das Modul geht mit 3 ECTS in die Gesamtzahl von 120 ECTS-Punkten ein.

Literaturhinweise

  • Zwingend erforderlich ist die Sammlung „Arbeitsgesetze“ (Verlag CH Beck, derzeit 94. Auf-lage)
  • Den Studierenden wird ein Skript zur Verfügung gestellt
  • Vorlesungsbegleitend erhalten diese zusätzlich eine Präsentation
  • Weitere Literatur wird in der Vorlesung besprochen

letzte Änderung der Seite: October 16, 2020

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